Menschen in psychischen Krisen brauchen rasche, niederschwellige und professionelle Hilfe!
Seelische Krisen können jede*n von uns im Leben treffen.
Ursachen dafür können anhaltende familiäre, partnerschaftliche oder berufliche Konflikte sein. Gewalterfahrungen, Verlust eines nahestehenden Menschen, Lebensveränderungen, psychische Erkrankungen (Angststörung, Depression, Sucht etc.) oder die Sorge um nahestehende Personen können ebenso eine akute Krise auslösen.
Seelische Krisen können sich auch zu einem psychischen Notfall entwickeln. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, rasche und leicht zugängliche Hilfe im Krisenfall anzubieten sowie weiterführende Hilfsmaßnahmen einzuleiten.
Sowohl Betroffene als auch nahestehende Personen können sich an den Psychosozialen Krisendienst wenden.
Was kann der Psychosoziale Krisendienst?
Der Psychosoziale Krisendienst bietet für alle Menschen in Belastungssituationen eine telefonische Anlaufstelle, mit dem vorrangigen Ziel, in Gesprächen mit Psychotherapeut*innen eine Entlastung und Entschärfung der Krise zu erreichen, von der Deeskalation der akuten Belastung bis zur Erarbeitung von Möglichkeiten und Lösungsschritten.
Am Wochenende und an Feiertagen (von 8:00 - 20:00 Uhr) ist das Angebot des Psychosozialen Krisendienstes zudem um die Möglichkeit erweitert, betroffene Menschen zu Hause aufzusuchen. Sobald sich im telefonischen Gespräch zeigt, dass die Situation persönliche Anwesenheit erfordert, stehen nach fachärztlicher Einschätzung psychisch geschultes Fachpersonal - Psychotherapeut*innen zusammen mit psychiatrisch-diplomierten Pflegekräften - für den sofortigen Einsatz bereit. Vor Ort geht es um Deeskalation, Entlastung aller Beteiligten und die Veranlassung nächster Schritte.
Über die telefonische Hilfe in der akuten Krisensituation hinaus gibt der Psychosoziale Krisendienst den Betroffenen und Hilfesuchenden, falls nötig, die nötigen weiterführenden Informationen zu den passenden Versorgungsstrukturen.
Was kann der Psychosoziale Krisendienst nicht?
- Medikamentengabe oder -verschreibung
- medizinische Behandlungen durchführen
- Psychiater*in, Amtsarzt/ärztin oder Sprengelarzt/ärztin ersetzen
- Parere ausstellen (§ 8 oder § 9 nach Unterbringungsgesetz)
Die Mitarbeiter*innen des Krisendienstes sind von Montag bis Sonntag
von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
Der Psychosoziale Krisendienst wird vom Psychosozialen Pflegedienst (PSP) und der Suchthilfe Tirol (SHT) im Auftrag vom Land Tirol und ÖGK, SVS und bvaeb Versicherungsanstalt durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Psychosozialen Krisendienstes unter: www.krisendienst.tirol